Seit Anfang des Jahres erhalten materiell bedürftige Menschen in Deutschland das neue Bürgergeld anstelle der bisherigen Hartz-IV-Leistungen. Damit steigen die Regelsätze für etwa fünf Millionen Bedürftige von bisher 449 auf 502 Euro im Monat.
Angesichts von Inflation und Preissteigerungen in nahezu allen Lebensbereichen begrüßt der Bremer Rat für Integration (BRI) die Erhöhung der Regelsätze für Bedürftige. Jedoch sei darauf hingewiesen, dass Menschen mit Fluchterfahrung vom Bürgergeld ausgeschlossen bleiben. Stattdessen erhalten asylsuchende und geduldete Menschen weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Im Asylbewerberleistungsgesetz sind seit 1993 die Höhe und Form von Leistungen geregelt, die materiell bedürftige Menschen mit Fluchterfahrung erhalten. Jedoch unterschreitet das Leistungsniveau des Asylbewerberleistungsgesetzes das sozialrechtliche Existenzminimum erheblich. Die Regelsätze sind viel niedriger als die des Bürgergeldes. Zudem werden Geldleistungen oft durch Sachleistungen ersetzt.
Aus diesen Gründen fordert der BRI die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Materiell bedürftige Geflüchtete müssen in das reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden. Nur so kann ein menschenwürdiges Leben oberhalb des Existenzminimums für alle in Deutschland lebenden Menschen gewährleistet werden, ohne diskriminierende Unterschiede gegenüber Menschen mit Fluchterfahrung.
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