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Bremer Einbürgerungskampagne in Berlin

7. Dezember 2022
Pressemitteilungen

Seit 2018 läuft in der Hansestadt die vom Bremer Rat für Integration (BRI) angestoßene und begleitete Einbürgerungskampagne. Einbürgerungsberaterin Irem Gündüz berät Interessierte immer dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr im Lagerhaus und donnerstags von 8 bis 16 Uhr im Büro des BRI. Für Irem Gündüz, Projektkoordinator Recai Aytas, Mazlum Yalcin vom Lagerhaus sowie Mehmet Altun (einer von sechs sogenannten Einbürgerungslotsen) war es eine große Ehre, am 28. November zur Bundeskonferenz „Einbürgerung Deutschland. Einwanderungsland. Dialog für Teilhabe und Respekt“ nach Berlin eingeladen worden zu sein.

Bremer*innen beteiligen sich am Diskurs

Bereits am 11. November gab es zu der für das kommende Jahr geplanten Änderungen der Gesetzesgrundlage einen Fachauftakt im Bundeskanzleramt, zu dem Irem Gündüz und Mazlum Yalcin ebenfalls eingeladen waren. Für die eingeladenen Bremer Einbürgerungsexpert*innen bot die Veranstaltung die Möglichkeit einer Beteiligung am Diskurs.

v.l.: Mazlum Yalcin (Lagerhaus), Irem Gündüz (Einbürgerungsberaterin), Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Reem Alabali-Radova, Mehmet Altun (Einbürgerungslotse), Recai Aytas (Projekt-Koordinator) Foto: privat

Inhalte der Konferenz

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Reem Alabali-Radovan eröffnete am Nachmittag des 28. November die Sitzung und übergab dann das Wort an Bundeskanzler Olaf Scholz. Seine Botschaft war eindeutig: Das Einbürgerungsgesetz muss verändert werden. Dabei äußerte er auch Verständnis für die Entscheidung, sich nicht einbürgern zu lassen, um das Band zur eigenen Herkunft aufrecht zu erhalten. Ein weiteres wichtiges Anliegen, so Scholz, sei ihm die Anwerbung von Fachkräften aus anderen Ländern.
Im Kreuzberger Festsaal ging es dreieinhalb Stunden lang in einem dialoghaften Austausch zur aktuellen politischen Debatte um die gesetzlichen Veränderungen des Koalitionsvertrags zur Einbürgerung und zur Anpassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Welche Veränderungen der Gesetzesgrundlagen braucht es auf Bundesebene? Die Überlegungen betreffen den gesamten Einbürgerungsprozess, d.h. konkret die Bearbeitungszeit, notwendige Voraussetzungen, bis hin zur Digitalisierung. Auch Einbürgerungszahlen wurden diskutiert, welche die Dringlichkeit der Gesetzesänderung nochmal deutlich machten.
Wie kann eine attraktivere Gestaltung des Ablaufs der Einbürgerung in Deutschland auf Bundesebene aussehen? Im Koalitionsvertrag steht bereits, dass Mehrstaatlichkeit für weitere Personengruppen künftig mitaufgenommen werden soll. Die Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung soll von acht auf fünf Jahre runtergestuft werden, bei besonderen Integrationsleistungen auf drei Jahre. Auch die Voraussetzungen hinsichtlich des Sprachnachweises soll vereinfacht werden. Die Konferenz endete mit einer Talkrunde im Kaminzimmer, in welcher die Teilnehmenden ihre Verbesserungsvorschläge einbringen konnten. Hier wurden Themen besprochen, für die es bislang noch keine konkreten Lösungsansätze und Ideen in der Praxis gibt, wie etwa die lange Bearbeitung der Anträge, die Diskriminierungserfahrung bei der Antragstellung, der Fachkräftemangel sowie die Problematik der Uneinheitlichkeit bei den Verfahren (auf Länderebene). Die Inhalte wurden als Problemlagen aufgenommen. Folgeveranstaltungen für die Zukunft sind geplant, um gemeinsam an Lösungsansätzen zu arbeiten.



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