Mi, 07. Dezember 2022
Bremer Einbürgerungskampagne in Berlin
Seit 2018 läuft in der Hansestadt die vom Bremer Rat für Integration (BRI) angestoßene und begleitete Einbürgerungskampagne. Einbürgerungsberaterin Irem Gündüz berät Interessierte immer dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr im Lagerhaus und donnerstags von 8 bis 16 Uhr im Büro des BRI. Für Irem Gündüz, Projektkoordinator Recai Aytas, Mazlum Yalcin vom Lagerhaus sowie Mehmet Altun (einer von sechs sogenannten Einbürgerungslotsen) war es eine große Ehre, am 28. November zur Bundeskonferenz „Einbürgerung Deutschland. Einwanderungsland. Dialog für Teilhabe und Respekt“ nach Berlin eingeladen worden zu sein.
Bremer*innen beteiligen sich am Diskurs
Bereits am 11. November gab es zu der für das kommende Jahr geplanten Änderungen der Gesetzesgrundlage einen Fachauftakt im Bundeskanzleramt, zu dem Irem Gündüz und Mazlum Yalcin ebenfalls eingeladen waren. Für die eingeladenen Bremer Einbürgerungsexpert*innen bot die Veranstaltung die Möglichkeit einer Beteiligung am Diskurs.
v.l.: Mazlum Yalcin (Lagerhaus), Irem Gündüz
(Einbürgerungsberaterin), Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration Reem Alabali-Radova, Mehmet Altun
(Einbürgerungslotse), Recai Aytas (Projekt-Koordinator) Foto:
privat
Inhalte der Konferenz
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration Reem Alabali-Radovan eröffnete am Nachmittag des 28. November die
Sitzung und übergab dann das Wort an Bundeskanzler Olaf Scholz. Seine Botschaft
war eindeutig: Das Einbürgerungsgesetz muss verändert werden. Dabei äußerte
er auch Verständnis für die Entscheidung, sich nicht einbürgern zu lassen, um
das Band zur eigenen Herkunft aufrecht zu erhalten. Ein weiteres wichtiges
Anliegen, so Scholz, sei ihm die Anwerbung von Fachkräften aus anderen
Ländern.
Im Kreuzberger Festsaal ging es dreieinhalb Stunden lang in einem dialoghaften
Austausch zur aktuellen politischen Debatte um die gesetzlichen Veränderungen
des Koalitionsvertrags zur Einbürgerung und zur Anpassung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes. Welche Veränderungen der Gesetzesgrundlagen
braucht es auf Bundesebene? Die Überlegungen betreffen den gesamten
Einbürgerungsprozess, d.h. konkret die Bearbeitungszeit, notwendige
Voraussetzungen, bis hin zur Digitalisierung. Auch Einbürgerungszahlen wurden
diskutiert, welche die Dringlichkeit der Gesetzesänderung nochmal deutlich
machten.
Wie kann eine attraktivere Gestaltung des Ablaufs der Einbürgerung in
Deutschland auf Bundesebene aussehen? Im Koalitionsvertrag steht bereits, dass
Mehrstaatlichkeit für weitere Personengruppen künftig mitaufgenommen werden
soll. Die Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung soll von acht auf fünf Jahre
runtergestuft werden, bei besonderen Integrationsleistungen auf drei Jahre. Auch
die Voraussetzungen hinsichtlich des Sprachnachweises soll vereinfacht werden.
Die Konferenz endete mit einer Talkrunde im Kaminzimmer, in welcher die
Teilnehmenden ihre Verbesserungsvorschläge einbringen konnten. Hier wurden
Themen besprochen, für die es bislang noch keine konkreten Lösungsansätze und
Ideen in der Praxis gibt, wie etwa die lange Bearbeitung der Anträge, die
Diskriminierungserfahrung bei der Antragstellung, der Fachkräftemangel sowie
die Problematik der Uneinheitlichkeit bei den Verfahren (auf Länderebene). Die
Inhalte wurden als Problemlagen aufgenommen. Folgeveranstaltungen für die
Zukunft sind geplant, um gemeinsam an Lösungsansätzen zu arbeiten.