Mo, 19. Dezember 2022
BRI zum "Internationalen Tag der Menschenrechte"
Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember
2022 möchte der Bremer Rat für Integration daran erinnern, dass sich
Menschenrechte aus der Würde des Menschen ableiten lassen und sie damit
begründen. Menschenrechte sind unveräußerlich, unteilbar und unverzichtbar.
Sie stehen allen Menschen zu, unabhängig davon, wo sie leben.
Die Ursprünge der allgemeinen Menschenrechte, die Idee der Gleichheit aller
Bürger*innen, gab es bereits in der griechischen Polis. Es hat bis in die
Mitte des letzten Jahrhunderts gedauert, bis diese Grundidee auf internationaler
und nationaler Ebene normiert wurde. Der internationale Menschenrechtsschutz
wurde durch die “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte” (AEMR) am
10. Dezember 1948, also vor 74 Jahren, verkündet. Neben nationalen
Festschreibungen, etwa in das deutsche Grundgesetz Artikel 1 sowie dem Katalog
der Grundrechte im Grundgesetz, werden die Menschenrechte auch international
geschützt. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten
geboren.“ Dieser erste Satz der AEMR sichert jedem Menschen – weltweit und
unabhängig von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder
sozialer Anschauung, ethnischer und sozialer Herkunft – gleiche Rechte.
Mit Blick auf aktuelle globale, nationale und lokale politische Entwicklungen
und damit einhergehende Auswirkungen, blickt der BRI kritisch auf die derzeitige
Sicherung sowie Anerkennung der Menschenrechte. Denn Kriege, wie etwa der
derzeitige Angriffskrieg auf die Ukraine oder die fortwährende Situation in
Syrien sowie auch aktuelle Entwicklungen im Iran, wo insbesondere Frauen* um
ihre Rechte kämpfen, machen es fraglich, was die internationale Gemeinschaft
zur Verfestigung der Menschenrechte tut bzw. was sie nicht tut. Der BRI steht
für die konsequente Anerkennung und Umsetzung der Menschenrechte.
Bremer Rat für Integration