Do, 09. Februar 2023
Stellungnahme des BRI zum Bürgergeld
Seit Anfang des Jahres erhalten materiell bedürftige Menschen in Deutschland
das neue Bürgergeld anstelle der bisherigen Hartz-IV-Leistungen. Damit steigen
die Regelsätze für etwa fünf Millionen Bedürftige von bisher 449 auf 502
Euro im Monat.
Angesichts von Inflation und Preissteigerungen in nahezu allen Lebensbereichen
begrüßt der Bremer Rat für Integration (BRI) die Erhöhung der Regelsätze
für Bedürftige. Jedoch sei darauf hingewiesen, dass Menschen mit
Fluchterfahrung vom Bürgergeld ausgeschlossen bleiben. Stattdessen erhalten
asylsuchende und geduldete Menschen weiterhin Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Im Asylbewerberleistungsgesetz sind seit 1993 die Höhe und Form von Leistungen
geregelt, die materiell bedürftige Menschen mit Fluchterfahrung erhalten.
Jedoch unterschreitet das Leistungsniveau des Asylbewerberleistungsgesetzes das
sozialrechtliche Existenzminimum erheblich. Die Regelsätze sind viel niedriger
als die des Bürgergeldes. Zudem werden Geldleistungen oft durch Sachleistungen
ersetzt.
Aus diesen Gründen fordert der BRI die Abschaffung des
Asylbewerberleistungsgesetzes. Materiell bedürftige Geflüchtete müssen in das
reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden. Nur so kann ein
menschenwürdiges Leben oberhalb des Existenzminimums für alle in Deutschland
lebenden Menschen gewährleistet werden, ohne diskriminierende Unterschiede
gegenüber Menschen mit Fluchterfahrung.