Geschichte

Die Bremer Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration hat am 16. Dezember 2004 die Bildung des „Bremer Rates für Integration“ beschlossen. Gleichzeitig benannte sie 28 stimmberechtigte Mitglieder des Rates, die ehrenamtlich arbeiten und für die Dauer einer Legislaturperiode im Amt sind. Im Rat waren somit vertreten die Wohlfahrtsverbände, religiöse Gemeinschaften, Flüchtlingsorganisationen, die Sport- und Jugendarbeit, Bildung und Weiterbildung, die Bereiche Arbeitsmarkt, Medien, Kultur, Wissenschaft und Forschung. Vier der Mitglieder wurden vom Magistrat der Seestadt Bremerhaven benannt. Bei einer Wahl-Vollversammlung am 9. Dezember 2004 wurden sieben Mitglieder mit Migrationshintergrund gewählt. Am 19. Januar 2005 hat sich der Bremer Rat für Integration konstituiert. Die Amtszeit betrug erst mal zwei Jahre.

Die Aufgabe des Rates ist in einer Satzung definiert. Die Kurzfassung: Die Eingliederung von Zuwanderern und Zuwanderinnen und das gleichberechtigte Zusammenleben in einer multiethnischen Gesellschaft im Lande Bremen fördern und unterstützen. Der Rat berät Politik und Verwaltung in allen Fragen, die Migrant/innen betreffen.

In der Sitzung am 06. September 2007 folgte die Deputation dem Vorschlag des Bremer Rates für Integration, die Arbeitsperiode um zwei weitere Jahre zu verlängern und den Rat mit einem fünfköpfigen Vorstand und fünf Arbeitsgruppen neu zu strukturieren. Künftig wird der Bremer Rat für Integration in der Mitte der politischen Legislaturperiode neu gebildet.

Unmittelbar vor dem Ende der ersten Legislaturperiode hat der Rat Anfang 2009 die Satzung erneut geändert. Nun ist für jedes Mitglied eine Vertretung vorgesehen. Damit ist die kontinuierliche Arbeit des Rates für Integration gesichert. Neu ist, dass der Zentralelternbeirat im Rat vertreten ist. Außerdem wurden acht in der Integrationsarbeit besonders erfahrene Personen zusammen mit ihren Vertretern und Vertreterinnen aus einer Reihe von nominierten Personen ausgewählt. Auf eine Wahl von Mitgliedern, wie bei der Gründung des Rates, wird künftig verzichtet.

Mit der neuen Geschäftsordnung vom 01.09.2014 ist der Vorstand siebenköpfig besetzt. Die Amtszeit des Rates für Integration beträgt vier Jahre. Der aktuelle Rat für Integration konstituierte sich am 6.10.2022.

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